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Baugesuche in der Kernzone

Für folgende Veränderungen in der Kernzone resp. Kernrandzone muss ein Baugesuch eingereicht werden:

• Neubauten, Um- und Anbauten
• Dächer: Eindeckungen, Lukarnen, Dachfenster
• Fenster, Fenstertüren, Eingangstüren
• Fassaden: Anstriche und Verputze, Isolationen, Verkleidungen
• Umgebungsgestaltung (siehe Baugesuchs-Beiblatt): Plätze, Zugangswege, Einfriedungen, Stützmauern und Bepflanzungen

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