Inhalt

Budget-Gemeindeversammlung

7. Dez. 2011, 20.00 Uhr

Ort

Aula Schulhaus 1912
Schulstrasse 3
4654 Lostorf

Kontakt

Gemeindeschreiber oder Gemeindepräsidentin
markus.vondaeniken@lostorf.ch

Informationen

Beschreibung
Traktanden

1. Wahl der Stimmenzähler/Innen

2. Orientierung über den Finanzplan 2012-2016

3. Förderunterricht / Genehmigung von 10 Lektionen mit jährlich wiederkehrenden Bruttokosten von Fr. 51‘230.00

4. Mittagstisch / Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrages
von Fr. 25‘000.00

5. Kinderhort / Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrages
von Fr. 5'000.00 und einer jährlichen Defizitgarantie von Fr. 10'000.00

6. Voranschlag 2012
a) Festsetzung Teuerungsindex pro 2012
b) Festsetzung Grund- und Verbrauchsgebühren Abwasser pro 2012
c) Festsetzung Wasserpreis pro 2012
d) Festsetzung Entsorgungsgrundgebühr pro 2012
e) Festsetzung Feuerwehrsteuer pro 2012
f) Festsetzung Gemeindesteuerskontosatz pro 2012
g) Festsetzung Gemeindesteuersatz pro 2012, Erhöhung um 2 %
h) Genehmigung Voranschlag 2012 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 511‘700.00

7. Spielplatz Schulhaus 1912 / Genehmigung der Abrechnung im Betrage von Fr. 133‘128.25

8. Wasserleitung Rebenstrasse / Genehmigung der Abrechnung im Betrage von Fr. 180‘228.70

9. Feuerwehr / Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug / Genehmigung der Abrechnung im Betrage von Fr. 494‘959.60

10. Rebenstrasse / Ersatz Strassenteilstück und Kanalisation / Orientierung

11. Werkgebäude / Orientierung über Variantenentscheid

12. Verschiedenes


Das Protokoll der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2011 sowie die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 11 liegen während den Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Der Voranschlag 2012, der Finanz¬plan 2012-2016 können auf der Gemeindekanzlei oder der Finanzverwaltung oder über das Internet (www.lostorf.ch) bezogen werden.


Die stimmberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger werden eingeladen, an der wichtigen Gemeindeversammlung teilzunehmen.

EINWOHNERGEMEINDERAT LOSTORF
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lostorf. Stimmberechtigt sind hingegen nur Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in Lostorf ihre Schriften hinterlegt und das 18. Altersjahr vollendet haben sowie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

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Dokumente

Name
Botschaft_Budget-Gemeindeversammlung_v._07.12.2011.pdf (PDF, 100.59 kB) Download 0 Botschaft_Budget-Gemeindeversammlung_v._07.12.2011.pdf
Budget_2012_und_Finanzplan_2012_2016.pdf (PDF, 3.72 MB) Download 1 Budget_2012_und_Finanzplan_2012_2016.pdf
Protokoll_Gemeindeversammlung_vom_07.12.2011.pdf (PDF, 1.38 MB) Download 2 Protokoll_Gemeindeversammlung_vom_07.12.2011.pdf