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Anlassbewilligung / Merkblatt
Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Dieses Merkblatt soll als Leitfaden dienen und wichtige Hinweise geben.
Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.
Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen / Veranstaltungen eine kürzere Eingabefrist (bspw. 14 Tage vor Beginn) akzeptieren.
Die Einwohnergemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.
Die Anlassbewilligung wird vom Gemeinderat erteilt. Gegen Entscheide des Gemeinderates kann innerhalb von 10 Tagen (§ 202 Abs. 1 GG) beim Volkswirtschafts-Departement, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn Beschwerde (§ 200 Abs. 1 lit. f GG) eingereicht werden. Die Beschwerde ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Wichtige Hinweise um eine Veranstaltung sicher durchzuführen finden Sie hier: www.event-safety-security.ch
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