Der Heimatschein wird von Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen Ihn auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist.
Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.
Beide Dokumente erhalten Sie gegen Gebühr auf der Gemeindeverwaltung.