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Abmelden bei der Gemeinde

Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen bei der Gemeindekanzlei/Einwohnerdienste abmelden. Mitzubringen ist der Schriftenempfangsschein (falls vorhanden) sowie einen Personalausweis.

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