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Todesfälle
Todesfälle in der Gemeinde Lostorf sind innert 2 Tagen, nachdem sie erfolgt sind, persönlich dem Zivilstandsamt Olten-Gösgen, Hauptgasse 25, 4603 Olten oder der Gemeindekanzlei Lostorf anzuzeigen.
Dabei hat sich die Meldeperson auszuweisen und die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen. Weiter ist das Familienbüchlein (soweit vorhanden) mitzunehmen.
Auswärtige Todesfälle von Einwohnern werden via zuständiges Zivilstandsamt des Todesortes direkt dem Zivilstandsamt Olten-Gösgen gemeldet.
Weitere Bemerkungen siehe auch unter „Bestattungen“.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste | 062 285 80 80 | info@lostorf.ch |