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Beglaubigungen

Unterschriften von Vollmachten, Bürgschaften usw. dürfen durch die Gemeindeschreiberei nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift im Beisein der Gemeindeschreiberin oder des Gemeindepräsidenten geleistet wird. Die Personen, welche die Unterschrift beglaubigen wollen, müssen sich ausweisen können (Id-Karte, Pass, Führerausweis).

Das Gleiche gilt für die Beglaubigung von Fotokopien. Auch hier muss das Original vorgelegt werden.

Preis

Fr. 10.00

Zugehörige Objekte

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