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Abstimmungen und Wahlen

Stimmen und Wählen heisst, Staat und Gemeinde aktiv mitgestalten. Versäumen Sie darum keinen Gang zur Urne. Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus.

Es kann nur mit dem durch die Post vor jeder Abstimmung oder Wahl zugestellten Stimmrechtsausweis gestimmt werden.

Der Stimmrechtsausweis kann auch als Zustellkuvert für die vorzeitige Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg benutzt werden. Das Zustellkuvert muss jedoch persönlich unterschrieben und bis spätestens 18.30 Uhr am Wahl-oder Abstimmungssamstag in den Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden.

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger und -bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und in der Gemeinde gesetzlichen Wohnsitz haben. Bevormundete Personen nach § 369 ZGB sind nicht stimmberechtigt.

Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten des Schulhauses ausgehängt und via Zeitung und im Internet publiziert.

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