Wir leisten nach Massgabe der Bestimmungen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen, Notsituationen zu überbrücken.