Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich. In Lostorf ist die Bürgergemeinde dafür zuständig.
Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.
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