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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das gesetzgebende und somit oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und tritt mindestens 2 Mal pro Jahr, in der Regel in der Aula des Schulhauses 1912 zusammen.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch Publikation im "Niederämter Anzeiger" und mittels Botschaft, welche auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann. Zudem könne die Unterlagen auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung können beim Gemeindepräsidium eingesehen werden. Gemeinderechnung und -budget werden auf Verlangen zugestellt oder können bei der Finanzverwaltung bezogen werden. Ausserdem erfolgen Informationen zu den Gemeindeversammlungen auf der vorliegenden Internet-Seite der Gemeinde.

Kontakt

Gemeindeschreiberin oder Gemeindepräsident
manuela.bertolami@lostorf.ch

Ort

Aula Schulhaus 1912 oder Dreirosenhalle
Schulstrasse 3 resp. Sandgrubenstr. 4
4654 Lostorf

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung erlässt und ändert die Gemeindeordnung und alle rechtsetzenden Gemeindereglemente.
Sie beschliesst ausserdem:

  • das Budget und den Steuerfuss
  • die Rechnung
  • Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig bis CHF 1'000'000 oder jährlich wiederkehrend CHF 100'000 nicht übersteigen
  • Spezialfinanzierungen
  • zweckgebundene Mittel und ihre Erträge
  • Gründung, Erweiterung oder Aufhebung von Anstalten und Unternehmungen
  • Geschäfte, welche der Zusammenarbeit der Gemeinden dienen
  • Beitritt oder Austritt zu einem Zweckverband
  • Namen und Wappen der Gemeinde
  • Schaffung von weiteren Vollämtern

Die Gemeindeversammlung übt weiter die Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane aus.

Kompetenzen

Kompetenzen: Siehe unter "Aufgaben"

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lostorf. Stimmberechtigt sind hingegen nur Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in Lostorf ihre Schriften hinterlegt und das 18. Altersjahr vollendet haben sowie von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

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