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Kurtaxenreglement

Die Einwohnergemeinde Lostorf erhebt zur Förderung des Kurortes eine Kurtaxe. Die Erträge sind ausschliesslich zur Finanzierung von jedermann zugänglichen Anlagen, Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwenden, die vornehmlich im Interesse der Gäste liegen. Werbemassnahmen für den Kurort Lostorf und ordentliche Gemeindeaufgaben, dürfen nicht aus dem Ertrag der Kurtaxen finanziert werden.

Die Erhebung der Kurtaxen ist zur Zeit sistiert.

Informationen

Datum
28. Juni 1995
Herausgeber/-in
Einwohnergmeinde Lostorf

Dokumente

Name
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