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Mieterwechsel

Mieterwechsel / Umzug innherhalb der Gemeinde

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Die Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu-und Wegzug sowie Umzug von Mietern der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Verfahren

Wir nehmen Ihre Meldung entgegen und kontrollieren, ob sich die entsprechenden Personen auch ab- bzw. an- oder ummelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.