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Gemeinderat

Der Ressort-Gemeinderat zählt 7 Mitglieder. Er bestimmt nach den Erneuerungswahlen die Anzahl der Ersatzmitglieder jeder Liste.

Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde.

Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.

Er hat insbesondere:

a) die Tätigkeiten der Gemeinde zu planen und zu koordinieren;
b) Anträge an die Gemeindeversammlung in Sachgeschäften zu stellen;
c) die Gemeindeversammlungsbeschlüsse und die an der Urne gefassten Beschlüsse zu vollziehen;
d) die Gemeindeverwaltung, unter Vorbehalt des Oberaufsichtsrechts der Gemeindeversammlung, zu beaufsichtigen;
e) Verwaltungsreglemente zu erlassen;
f) das Disziplinarrecht auszuüben;
g) die Aufgaben der Ortspolizei im Rahmen der Gesetzgebung und der Gemeindereglemente wahrzunehmen;
h) die Gemeinde nach aussen zu vertreten.

Er verfügt über folgende Finanzkompetenzen:

a) Beschluss über einmalige Ausgaben ausserhalb des Budgets bis CHF 100'000 pro Sachgeschäft
b) Beschluss über jährlich wiederkehrende, neue Ausgaben bis CHF 10'000 pro Sachgeschäft
c) Bewilligung von Nachtragskrediten bis 15 % des bewilligten Kredites, jedoch höchstens CHF 50'000 (ausgenommen gesetzliche Sozialhilfe)

Kontakt

Gemeinderat
Hauptstrasse 5
4654 Lostorf
Tel. 062 285 80 80
thomas.mueller@lostorf.ch

Personen

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