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Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahren hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lostorf ist die Bürgergemeinde Lostorf zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Die Bürgergemeinde Lostorf informiert Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Kontaktaufnahme mit der Bürgergemeinde Lostorf:
Armando Pagani, Bürgergemeindepräsident, Pfaffletenstrasse 4, 4654 Lostorf, Tel. 062 / 298 12 34
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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