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Tierkadaver

Tierkadaver und Schlacht-Abfälle müssen in der Tierkadaver-Sammelstelle (Konfiskatraum) in Stüsslingen entsorgt werden.

Adresse:
Hauptstrasse 53 in 4655 Stüsslingen (oberhalb Bushaltestelle Jura)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr
Samstag von 08:00 - 18:00 Uhr
Sonntag geschlossen

In dringenden Fällen ausserhalb der Öffnungszeiten, darf mit dem Abwart, Herrn Felix Wittmer, unter der Nummer 079 698 53 62 Kontakt aufgenommen werden.

Hausordnung Tierkadaver-Sammelstelle:
• Erlaubt sind nur Tiere bis 200 Kg
• Kadaver (und Rohfleischabfälle) ohne Gebinde entsorgen
• Verweste oder stark riechende Tiere werden dem Kantonstierarzt gemeldet
• Saucen, Rüstabfälle und dergleichen sind keine Kadaver und gehören nicht in die Container der Tierkadaver-Sammelstelle (gehören in den Hauskehricht)
• Der sorgfältige Umgang mit der Anlage und das saubere Hinterlassen des Vorplatzes sind einzuhalten
• Missachtungen und Aufwände für Nachreinigungen werden in Rechnung gestellt
• Der Abwart ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen
• Bei Fragen zur Hausordnung darf mit dem Abwart Kontakt aufgenommen werden.

Tote Kleintiere bis max. 10 Kg dürfen auf dem eigenen Grundstück vergraben werden.
Tote Kleintiere bis max. Taubengrösse dürfen der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Wichtig

Aufgefundene tote grössere Wildtiere (Hase, Fuchs, Reh, Wildschwein etc.) nicht anfassen und Meldung an die Alarmzentrale Solothurn unter 032 627 71 11.