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inerte /nichtbrennbare Siedlungsabfälle (vorher Grubengut)

Pro Haushalt und Jahr dürfen EinwohnerInnen 25 Kg inerte Siedlungsabfälle bei der Entsorgungsstelle Werkhof, Stüsslingerstrasse 22, Lostorf, abgeben.

Grössere Mengen werden in den Recyclingcentern (kostenpflichtig) angenommen.

Wichtig

Nicht zu den inerten / mineralischen Abfällen gehören:
humose Erde, Wurzelstöcke, Asche, Metall und Kunststoffe

Gebühren

Deckung über die Grundgebühr

Sammelstellen

Produkte

Angenommen werden: Kleinmengen Geschirr, Haushaltkeramik, Flachglas, Vasen, Tonwaren, Deko-Objekte aus Gips, Lavasteine, inerte Blumenkisten (asbestfrei), einzelne zerbrochene Dachziegel oder eine einzelne zerbrochene Gartenplatte.

inertem Bau- und Renovationsmaterial, Baukeramik, Ausbruch und Aushubmaterial, Steinen Kies, Sand, Beton, Eternit.
Diese Stoffe müssen bei einem geeigneten Recyclingcenter kostenpflichtig entsorgt werden. Sie zählen nicht zu den Siedlungsabfällen und dürfen deswegen nicht über die kommunale Abfallgrundgebühr finanziert werden.
Getrenntes Sammeln ermöglicht die Wiederverwertung.

Asche ganz ausgekühlt der Kehrichtabfuhr mitgeben. Humus, Erde oder Wurzelstöcke sind keine inerten Stoffe.